| PET beim Bronchialkarzinom | |
Allgemeines  | 
Die PET wird in speziellen Fällen als KV-Leistung anerkannt. | 
Überweisung  | 
  I. Überweisung an Nuklearmedizin  II. Auftrag: - ICD-10 Ziffer bei Auftrag miteintragen: z.B. C 34.9 G etc.  | 
| anerkannte Indikationen | |
NSCLC  | 
  1. "Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen, einschließlich der Detektion von Fernmetastasen | 
| 3. Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist | |
| 3. Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist | |
SCLC  | 
  4. Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen, einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint | 5. Nachweis eines Rezidivs bei primär kurativ behandelten Patienten bei begründetem Verdacht, wenn durch andere bildgebender Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte" | 
Quellen  | 
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Impressum .....................................................................................Zuletzt geändert am 14.09.2012 22:30