| Allgemeine Bestimmungen | 
  1. Serie | 
  Eine Bestrahlungsserie umfaßt grundsätzlich sämtliche Bestrahlungsfraktionen bei der Behandlung
	desselben Krankheitsfalls, auch wenn mehrere Zielvolumina bestrahlt werden. | 
| 2. Fraktion | 
  Eine Bestrahlungsfraktion umfaßt alle für die Bestrahlung eines Zielvolumens erforderlichen Einstellungen,
	Bestrahlungsfelder und Strahleneintrittsfelder.  | 
  Die Festlegung der Ausdehnung bzw. der Anzahl der
	Zielvolumina und Einstellungen muß indikationsgerecht erfolgen. | 
| 3. | 
  Eine mehrfache Berechnung der Leistungen nach den Nummern 5800, 5810, 5831 bis 5833, 5840 und
	5841 bei der Behandlung desselben Krankheitsfalls ist nur zulässig, wenn wesentliche Änderungen der
	Behandlung durch Umstellung der Technik (z.B. Umstellung von Stehfeld auf Pendeltechnik, Änderung der
	Energie und Strahlenart) oder wegen fortschreitender Metastasierung, wegen eines Tumorrezidivs oder
	wegen zusätzlicher Komplikationen notwendig werden.  | 
  Die Änderungen sind in der Rechnung zu begründen. | 
| 4. | 
  Bei Berechnung einer Leistung für Bestrahlungsplanung sind in der Rechnung anzugeben: die Diagnose,
	das/die Zielvolumina, die vorgesehene Bestrahlungsart und -dosis sowie die geplante Anzahl von
	Bestrahlungsfraktionen. | 
| spezielle Bestrahlungen | 
  1. Strahlenbehandlung dermatologischer Erkrankungen | 
  5800, 5802, 5803, 5805, 5806 | 
| 2. Orthovolt- oder Hochvoltstrahlenbehandlung | 
  5810, 5812, 5813 | 
| 3. Hochvoltstrahlenbehandlung bösartiger Erkrankungen (mindestens 1 MeV) | 
  5831, 5832, 5833, 5834, 5835, 5836, 5837 | 
| 4. Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden | 
  5840, 5841, 5842, 5844, 5846 | 
| 5. Besonders aufwendige Bestrahlungstechniken | 
   5851, 5852, 5853, 5854, 5855 | 
| Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen | 
  5855  | 
  | 5834 | Telekobalt | 
  Bestrahlung mittels Telekobaltgerät mit bis zu 
	zwei Strahleneintrittsfeldern - gegebenenfalls unter Anwendung von 
	vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen -,  je Fraktion  | 
|  5836 | 
  Beschleuniger | 
  Bestrahlung mittels Beschleuniger mit bis zu
	zwei Strahleneintrittsfeldern -  gegebenenfalls
	unter Anwendung von vorgefertigten,
	wiederverwendbaren Ausblendungen -,  je
	Fraktion | 
| Planung | 
  5831  | 
  Erstellung eines Bestrahlungsplans für die
	Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis
	5837, je Bestrahlungsserie  Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5831 umfaßt
	Angaben zur Indikation und die Beschreibung
	des Zielvolumens, der Dosisplanung, der
	Berechnung der Dosis im Zielvolumen, der
	Ersteinstellung einschließlich Dokumentation
	(Feldkontrollaufnahme). | 
| Zuschlag | 
  5832 | 
  Zuschlag zu der Leistung nach Nummer
	5831 bei Anwendung eines Simulators und
	Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung
	oder Benutzung eines Körperquerschnitts
	anhand vorliegender Untersuchungen (z.B.
	Computertomogramm), je Bestrahlungsserie  Der Zuschlag nach Nummer 5832 ist nur mit dem
	einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. | 
| 5833 | 
  Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei
	individueller Berechnung der Dosisverteilung und
	Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie Der Zuschlag nach Nummer 5833 ist nur mit dem
	einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. | 
| 5835 | 
  Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5834 bei 
  	Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern,  
  	je Fraktion | 
| 5837 | 
  Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5836 bei
	Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei
	Strahleneintrittsfeldern,  je Fraktion | 
| Steigerung | 
  patientenbedingte Erhöhungen des Aufwandes | 
  - Demenz
 
    - Bettlägerigkeit
 
    - Herzschrittmacher, Defi (tgl. Monitoring)
 
    - Doppelseitige TEPs
 
    - Prostata mit Penisklemme
 
    - Implantat Mamma
 
    - Fixierung bei Patienten nötig (z.B. Parkinson)
 
    - Betreuter Patient
 
    - Sprachprobleme (Dolmetscher nötig) ?
 
    - Pat. mit Wundversorgung ?
 
    - Pat mit Fixateur externe
 
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  Steigerungsfaktor z.B. IMRT von 1,3 auf etwa 1,5 steigern.  | 
  Die Schwierigkeit muss durch den Patienten verursacht sein, also nicht durch unsere Methoden (STx ist KEIN Grund, erhöht zu steigern) |