| deutsch | 
GCP (englisch)  | 
Bemerkungen | 
| Auftraggeber | Sponsor | 
Pharmaunternehmen, beauftragende Behörde. Verantwortlicher Träger  für Finanzierung, Planung, Organisation, Überwachung und Qualitätskontrolle der Studie. AMG §40: Sponsor oder Vertreter muß seinen Sitz in der EU haben. Der Sponsor muss an die Bundesbehörden (GfArG, PEI) melden  | 
| Auftragsforschungsinstitut | CRO | 
Contract Research Organization, tritt im Auftrag des Auftraggeber an seine Stelle.  | 
| Unabhängiges Datenüberwachungskomitee | IDMB | 
Independent Data Monitoring Board. Auch IDMC. Ist für die Sicherheitsdaten oder kritische Effektivitätsdaten bei doppelt verblindeten Prüfungen verantwortlich. Durch das IDMB bleibt der Sponsor weiter verblindet.  | 
 
| Prüfer | 
Investigator | 
verantwortliche Durchführung der Studie  | 
  | Hauptprüfer | 
  Principal Investigator  | 
  Koordinator nach AMG §4 (25), nicht GCP. Leitet eine Gruppe von Prüfern. Bei mehreren Prüforten ernennt der Sponsor einen Leiter der klinischen Prüfung.  | 
  | Dienststelle | 
  Institution | 
  abhängige Arbeitsstelle des Prüfers, Klinik, Institut  | 
  | Prüfzentrum | 
  Trial Site | 
  Prüfort | 
| Prüfungsteilnehmer |  | 
GCP §3 (2a) Patienten, gesunde Probanden | 
  | PM, Prüfmedikation  | 
  IP, IMP  | 
  GCP §3 (3) Investigation Medicinal Product, zu prüfendes Präparat, bei Blindstudien Inhalt nicht deklariert (Plazebo oder Wirksubstanz)  | 
| Monitor |  | 
Instruiert und überwacht den Prüfer  | 
| EK, Ethikkomission | 
IRB/IEC | 
GCP §3 (2c) Muss die ethische Vertretbarkeit der Studie prüfen und bestätigen. Antrag in der BRD durch den Auftraggeber. Studienbeginn erst nach Zustimmung der EK. Federführende EK: für den LKP zuständig. Beteiligte EK: für den Prüfer zuständig. Mindesten 5 Personen. 1 Mitglied mit Interessenschwerpunkt außerhalb der Wissenschaft. Mindestens 1 Mitglied , welchen von der Prüf-Institution unabhängig ist.  | 
| BOB, Behörde   | 
CA | 
zuständige Behörde z.B. Landesamt für Soziales, RP und Bundesbehörde: BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), PEI (Paul-Ehrlich-Institut).  Studienbeginn erst nach Zustimmung der BOB. Meldung von Beginn, Ende, Abbruch, Sponsor, LKP, Hauptprüfer, Prüfer, Prüfzentren.  |