zurück Home GCP: Rollen
allgemeines An klinischen Studien sind zahlreiche Personen und Instututionen beteiligt, die definierte Aufgaben haben.
Rollen
deutsch GCP (englisch) Bemerkungen
AuftraggeberSponsor Pharmaunternehmen, beauftragende Behörde. Verantwortlicher Träger für Finanzierung, Planung, Organisation, Überwachung und Qualitätskontrolle der Studie. AMG §40: Sponsor oder Vertreter muß seinen Sitz in der EU haben. Der Sponsor muss an die Bundesbehörden (GfArG, PEI) melden
AuftragsforschungsinstitutCRO Contract Research Organization, tritt im Auftrag des Auftraggeber an seine Stelle.
Unabhängiges DatenüberwachungskomiteeIDMB Independent Data Monitoring Board. Auch IDMC. Ist für die Sicherheitsdaten oder kritische Effektivitätsdaten bei doppelt verblindeten Prüfungen verantwortlich. Durch das IDMB bleibt der Sponsor weiter verblindet.
Prüfer Investigator verantwortliche Durchführung der Studie
Hauptprüfer Principal Investigator Koordinator nach AMG §4 (25), nicht GCP. Leitet eine Gruppe von Prüfern. Bei mehreren Prüforten ernennt der Sponsor einen Leiter der klinischen Prüfung.
Dienststelle Institution abhängige Arbeitsstelle des Prüfers, Klinik, Institut
Prüfzentrum Trial Site Prüfort
Prüfungsteilnehmer GCP §3 (2a) Patienten, gesunde Probanden
PM, Prüfmedikation IP, IMP GCP §3 (3) Investigation Medicinal Product, zu prüfendes Präparat, bei Blindstudien Inhalt nicht deklariert (Plazebo oder Wirksubstanz)
Monitor Instruiert und überwacht den Prüfer
EK, Ethikkomission IRB/IEC GCP §3 (2c) Muss die ethische Vertretbarkeit der Studie prüfen und bestätigen. Antrag in der BRD durch den Auftraggeber. Studienbeginn erst nach Zustimmung der EK. Federführende EK: für den LKP zuständig. Beteiligte EK: für den Prüfer zuständig. Mindesten 5 Personen. 1 Mitglied mit Interessenschwerpunkt außerhalb der Wissenschaft. Mindestens 1 Mitglied , welchen von der Prüf-Institution unabhängig ist.
BOB, Behörde CA zuständige Behörde z.B. Landesamt für Soziales, RP und Bundesbehörde: BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), PEI (Paul-Ehrlich-Institut). Studienbeginn erst nach Zustimmung der BOB. Meldung von Beginn, Ende, Abbruch, Sponsor, LKP, Hauptprüfer, Prüfer, Prüfzentren.
Prüfer ICH E6 Guideline for GCP 4.1-4.13
Voraussetzungen Qualifikation: Aus- und Weiterbildung, Erfahrung angemessene Ressourcen Prüfvereinbarung
Meldung Der Prüfer muss an die zuständige Behörde melden.
Aufklärung    
Prüf-Patienten Medizinische Behandlung Meldung unerwünschter Ereignisse
Prüfplan Einhaltung des Prüfplans Erstellung des Prüfbogens
Prüfpräparat Korrekte Lagerung Vertraut mit dem bestimmungsmäßgen Gebrauch Entblindung 1x/a an Ethik-Kommission 1x/a an Behörde
Abschlußbericht    
nicht delegierbar
  • Aufklärung
  • Überprüfung von Einschluss- und Ausschlusskriterien, Abbruch
  • Untersuchung
  • Beurteilung von Befunden
  • Entscheidung über medizinische Maßnahmen
  • Bearbeitung unerwünschter Ereignisse
  • Verfahren nach Entblindung
  • Abschluss des CRF
delegierbar
  • Terminmanagement
  • Erfassung klinischer Parameter
  • Blutentnahmen
  • Vorbereitung des Monitorbesuchs
  • CRF-Eintragung
  • Dokumentenablage
  • Pflege des ISF
LKP Leiter der klinischen Prüfung
  • AMG, nicht GCP
  • 2 Jahre Erfahrung in klinischen Prüfungen nach AMG
  • muss selbst Prüfer sein
  • ist maßgeblich für den Sitz der Ethikkommission

Teil von

GCP, Good Clinical Practice Qualitätsmanagement Medizin
Quellen 1.)


blauer Punkt

Impressum                               Zuletzt geändert am 27.04.2026 15:41