| zurück Home | elektronische Gesundheitskarte, eGK | ||||
| Allgemeines | Die eGK ist eine wichtige Hilfe bei der praeklinischen Notfallversorgung. | ||||
| Sozialgesetzbuch V | § 291 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 | Die eGK muss geeignet sein, das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind, zu unterstützen. | |||
| E-Health-GesetzV | Ab 2018 soll es möglich sein einen Notfalldatensatz auf der eGK zu speichern. | ||||
| GEMATIK | Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH | Die GEMATIK legt unter anderem die Spezifikationen für den Notfalldatensatz (NFD) fest. | |||
| NFDM | Notfalldaten-Management | ||||
| NFD | Notfalldatensatz | Der Notfalldatensatz kann durch jeden Arzt mit Zustimmung des Patienten angelegt und auf der eGK gespeichert werden. | Im Notfall ist der NFD von jedem Arzt ohne Mitwirkung des Patienten einsehbar. | ||
 Der NFD wird vom eintragenden Arzt mit seinem elektronischen Arztausweis signiert.  | 
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| DPE | Datensatz mit persönlichen Erklärungen | Der DPE wird vom NFD vollständig getrennt angelegt und ausgelesen. | 
  
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| eGK | elektronische Gesundheitskarte | Die elektronische Gesundheitskarte soll das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten für die Notfallversorgung unterstützen. | |||
| Quellen | 
  1.) , et al.: | 
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Impressum Zuletzt geändert am 18.01.2016 19:01